Dipl.Ing. (FH) Dirk Brüggen, Systemdesigner
Fax und AB: 03222/1193395
eMail: brueggen-design@arcor.de
Webseite:
www.brueggen-design.de.vu
Liebe Finanzverwaltung NRW,
am 07.02.2013 erhielten Sie ein Fax von mir. Der Faxempfang liegt mir vor! In diesem Fax teilte ich Ihnen mit, das Sie nicht für mich zuständig sind. Ich räumte Ihnen eine Frist von, schlagmich tot, 10 oder 14 Tagen oder so etwas ein, um Ihren Widerspruch in Form von einer gültigen, völkerrechtlichen Legitimation bei mir einzureichen. Diese Frist ließen Sie verstreichen und signalisierten somit das Sie mit meinem Fax einverstanden sind.
Somit bin ich legitimiert Ihnen Amtsanmaßung vorzuwerfen, da sich Ihre Tochter-Gesellschaften immernoch als Finanzamt ausgeben.
Um Ihnen die friedliche Möglichkeit zu geben mich endlich in Ruhe zu lassen, gebe ich Ihnen nun ein paar Fakten für
Ihre gewohnte Gesetztes-Umgebung, die ich auch gerne bereit bin per eidesamtlicher Erklärung abzugeben:
-Ich habe keinen Wohnsistz in NRW. Eine Kopie des Abmeldungs-Formular kann gerne ausgehändigt werden.
-Ich bin im Ihren Sinne Kleinstunternehmer (in meinen Sinne habe ich mich privatisiert) und werde mich weiterhin beim Geldverdienen am Existensminimum bewegen. Mir bedeuten materielle Dinge einen Dreck!
Sie können mich nur per eMail oder kompatiblen Fax erreichen. Bitte versuchen Sie nicht mich unter meiner letzten Wohnsitz-Adresse anzuschreiben! Dort habe ich niemals gewohnt! Jeder Brief an diese Adresse wandert entweder zurück an den Absender oder in die Mülltonne.
Alle Ihre Firmen sind offen im Handelsregister eingetragen, sollten Sie also dennoch meinen mich belästigen zu müssen, gilt für Sie internationales Handelsrecht und Sie müssen meine AGBs anerkennen. Den Muster-Vordruck mit entsprechender Rechtsbelehrung, den ich Ihnen dann senden werde, finden Sie weiter unten.
Damit Auszüge nicht falsch gedeutet werden können, ordne ich hiermit an das diese Erklärung nur komplett wiedergegeben und verbreitet werden darf.
(c) 2013 Dirk Brüggen
vorname, Mann/Frau
aus der Familie xxxxxx
Mensch und Natürliche Person
entspr. § 1 des staatlichen BGB
Straße 100
[12345] Musterstadt
Tel.: 030 1234567
E-mail: xxxxxx@xxxxxx.xx
vorname – Straße 100 – 12345 Musterstadt
vorname familienname
c/o Finanzamt/GEZ/ Behörde
Straße 100
[12345] Musterstadt
Musterstadt, am Montag,
am sechsten Tag
des fünften Monats
im Jahre Zweitausenddreizehn
A K Z E P T A N Z
Ihr Schreiben,Bescheid, etc. vom xx.xx.xxxx Geschäftszeichen xxxxxxxx
Mein Geschäftszeichen: xxxxxxxxxx
Sehr geehrte/r Xxxxxxxxx,
ich habe Ihr oben benanntes Schreiben erhalten und nach rechtlicher Würdigung des Absenders und des Inhaltes als Angebot erkannt.
Dieses nehme ich hiermit unter folgenden Voraussetzungen an:
1. Sie erbringen mir Ihre amtliche Legitimation. Sie weisen darin in notariell beglaubigter Form nach, wofür, wie, wodurch und von wem Sie Rechte zur Vornahme hoheitlicher Handlungen übertragen bekommen haben.
Gleichzeitig weisen Sie in notarieller Form nach, auf welchen Staat Sie vereidigt worden sind.
2. Sie erbringen eine notarielle Beglaubigung der Gründungsurkunde der Bundesrepublik Deutschland.
3. Sie erbringen eine notarielle Beglaubigung der Gründungsurkunde des Bundeslandes Xxxxxxx.
Ich gebe Ihnen hiermit Gelegenheit dieses innerhalb einer angemessenen Frist von 72 Stunden ab Postzustellung zzgl. 2 Tagen Postlaufzeit unter Eid und unter unbeschränkter Haftung zu erbringen.
Sollte dies nicht erfolgen oder ziehen Sie Ihr Angebot nicht zurück, gehe ich davon aus, daß Sie selbst privat- und vertragsrechtlich und Ihre Behörde/Amt etc. nach Firmen- und Vertragsrecht als Unternehmen (Handelsrecht / UCC / HGB) handeln und arbeiten oder für solche im Auftrag handeln, da sie oder übergeordnete Entitäten in internationalen Verzeichnissen als solche und damit gewerblich gelistet sind. Vorsorglich verweise ich noch auf § 4 (6) KStG.
Nutzen Sie diese Frist nicht oder erbringen Sie nicht die geforderten Beweise und widerlegen letztere Tatsachen/Annahmen nicht rechtskräftig und / oder unvollständig oder nicht in dieser Frist, gilt dies sowohl
als Ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zu o.g. Tatsachen und Annahmen mit allen daraus abzuleitenden Konsequenzen,
als Ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zu einem privaten, kommerziellen Pfandrecht meinerseits Ihnen persönlich gegenüber (Haftung nach § 823 BGB) als auch Ihrer Behörde gegenüber in Höhe von insgesamt 1.000.000.- €,
als Ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zur Publikation dieser Notiz in einem von mir frei wählbaren internationalen Schuldnerverzeichnis, als Ihren unwiderruflichen und absoluten Verzicht auf jegliche rechtliche oder anderwärtige Mittel
Hochachtungsvoll
Unterschrift nur mit vornamen alles kleingeschrieben
vorname, Mann/Frau aus der Familie xxxxxxx
Vorname, Mann/Frau
aus der Familie Xxxxxxx
Mensch und Natürliche Person
entspr. § 1 des staatlichen BGB
Straße 100
[12345] Musterstadt
Tel.: 030 1234567
E-mail: xxxxxx@xxxxxx.xx
Vorname – Straße 100 – 12345 Musterstadt
Vorname Familienname
c/o Finanzamt/GEZ/ Behörde
Straße 100
[12345] Musterstadt
Musterstadt, am Montag,
am sechsten Tag
des fünften Monats
im Jahre Zweitausenddreizehn
Z U R Ü C K W E I S U N G
Mein Akten/Geschäftszeichen: xxxxxxxxxx
Sehr geehrte Frau /Herr …
Ich beziehe
mich auf das oben genannte Schreiben und informiere Sie hiermit
persönlich, dass es zu Ihrer Forderung keine gesetzliche Grundlage
gibt und ich bitte Sie höflich, das Folgende zu beachten:
Unser
Schöpfers hat uns alle gleichwertig als eigenverantwortliche,
souveräne Wesen mit einem freien Willen erschaffen. Kein Mensch hat
von unserem Schöpfer das Recht bekommen, einen anderen ohne seine
Zustimmung zu beherrschen. Wir sind jeweils der alleinige gesetzliche
Eigentümer unseres Seins. Das ist unser aller Geburtsrecht und wir
stehen unserem Schöpfer gegenüber in der Pflicht, dieses
Geburtsrecht jedem anderen zuzugestehen.
Ich habe zu keinem
Zeitpunkt zugestimmt, uns ungesetzlichen Organisationen oder
ungesetzlichen Forderungen zu unterwerfen. Dies galt in der
Vergangenheit, dies gilt in der Gegenwart und dies gilt auch in
Zukunft.
Ihre oben genannte Forderungen basieren letztlich auf dem
Grundgesetz (GG). Weder meine Vorfahren noch ich haben das
Grundgesetz (GG) und die darauf basierenden Gesetze legitimiert, noch
haben wir uns jemals bewußt Organisationen unterworfen, die darauf
basieren. Forderungen jeder Art abgeleitet aus dem GG sind ohne einen
expliziten Vertrag zwischen uns und den jeweils Fordernden somit
willkürlich, ungesetzlich und gegenstandslos. Wir lehnen jeden
daraus abgeleiteten Anspruch ab.
Darüber hinaus ist das GG gemäss
seinen eigenen Bestimmungen offenkundig sowieso ungesetzlich und die
darauf basierenden Gesetze etc. sind nichtig:
Das
Grundgesetz (GG) wurde mit dem Genehmigungsschreiben der
Militärgouverneure der britischen, französischen und amerikanischen
Besatzungszone vom 12. Mai 1949 mit verschiedenen Vorbehalten
genehmigt:
http://www.verfassungen.de/de/de45-49/grundgesetzgenehmigung49.htm
Es wurde am 23. Mai 1949 verkündet und gemäss seinem Art. 145
in der britischen, französischen und amerikanischen Besatzungszone
in Kraft
gesetzt:
http://www.documentarchiv.de/brd/1949/grundgesetz.html
GG Art. 146
hatte damals den folgenden Wortlaut:
Dieses Grundgesetz verliert
seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt,
die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden
ist.
Dieser Wortlaut enthält keine Einschränkungen darüber, wo
und wie die betreffende Verfassung in Kraft treten muss.
Das Deutsche
Volk hat sich nach Ende des 2. Weltkriegs in freier Selbstbestimmung
seine Verfassung gegeben. Diese wurde vom Deutschen Volksrat unter
Beteiligung des gesamten Deutschen Volkes erarbeitet, am 19. März
1949 beschlossen und vom Dritten Deutschen Volkskongreß am 30. Mai
1949 bestätigt. Durch Gesetz der Provisorischen Volkskammer vom 7.
Oktober 1949 wurde diese Verfassung verkündet und in der
sowjetischen Besatzungszone in Kraft
gesetzt:
(http://www.verfassungen.de/de/ddr/ddr49-i.htm
)
Gemäss GG
Art. 146 verlor damit das GG am 7. Oktober 1949 seine Gültigkeit.
Es ist also die öffentlich dokumentierte
Willenserklärung der Siegermächte des 2. Weltkriegs und des
Deutschen Volks, dass das GG gesetzlich nicht anzuwenden ist.
Gegenteilige gültige Willenserklärungen der Beteiligten liegen
nicht vor.
Auf der Basis des GGs gibt es heute somit keine
staatlich und gesetzlich legitimierten Einrichtungen oder „Ämter“
und die jeweiligen Mitarbeiter solcher „Ämter“ agieren mit
voller persönlicher Haftung. Für die Mitarbeiter solcher „Ämter“
gibt es keine Amtshaftung, ebenso keine sogenannte Amtshilfe.
Ihr Unternehmen arbeitet im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland.
Es gibt keine Staatsangehörigen einer Bundesrepublik Deutschland. Insofern können Sie auch keine Legitimation nachweisen.
Sollten Sie diese vermeintlich dennoch haben oder Sie mir eine Staatsangehörigkeit einer Bundesrepublik Deutschland nachweisen können, bitte ich um Zusendung der Dokumente incl. einer notariell beglaubigten Kopie der Gründungsurkunde der Bundesrepublik Deutschland sowie des Bundeslandes.
Kann dieser Nachweis von Ihnen nicht innerhalb von 21 Tagen erbracht werden, zeigen Sie damit an, dass es zwischen den „Ämtern und Behörden“ und mir keine öffentlich-rechtliche Vertragsbasis, auf der sich eine gesetzliche und staatliche Forderung begründen ließe. Ebenso fehlt eine Vertragsbasis zwischen dem jeweiligen Mitarbeiter solcher „Ämter“ und uns.
Um diese Lücke zu schließen, legen wir für die künftige Zusammenarbeit zwischen Ihnen und uns die beigefügten allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu Grunde. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass diese AGS automatisch in Kraft treten, sobald der Fordernde oder ein Beauftragter, Mitarbeiter, Vorgesetze etc. des Fordernden Kontakt zum Eigentümer aufnimmt.
Alle Verträge, die eventuell versehentlich und unter Täuschung im Rechtsverkehrs Ihrerseits durch konkludentes Handeln meinerseits in der Vergangenheit zustande gekommen sind, z.B. Annahme von Steuernummern oder Akten- und Geschäftszeichen, werden hiermit ausdrücklich widerrufen und gekündigt. Ich mache vorsorglich BGB § 119 geltend.
AGBs:
1. Geltungsbereich, Inkrafttreten und Vertragsbeginn
a. Die
vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten weltweit.
b.
Sie schliessen alle Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetze, etc. des
Fordernden und deren Beauftragte ein.
c. Sie treten automatisch in
Kraft, sobald der Fordernde oder ein Beauftragter, Mitarbeiter,
Vorgesetze etc. des Fordernden Kontakt zum Eigentümer aufnimmt, Als
Kontaktmittel gelten: Telefon, Brief, Fax, E-Mail, persönliche
Besuche und persönliche Gespräche.
d. Mit der Kontaktaufnahme
akzeptieren der Fordernde und seine Beauftragten, Mitarbeiter,
Vorgesetze etc. die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
ohne Einschränkung.
e. Der Vertrag gemäss den vorliegenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen beginnt an dem Tag, an dem eines
der Ereignisse gemäß Punkt c. eintritt.
2. Rechte und Pflichten des Fordernden
a. Der
Fordernde und seine Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetze etc.
handeln als Privatpersonen.
b. Der Fordernde und seine
Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetzen etc. tragen die Beweislast,
dass eine staatliche, gesetzliche Forderung bzw. ein rechtsgültiger
Vertrag vorliegt, aus dem die jeweilige Forderung abgeleitet wird.
Als Beweismittel gelten ausschliesslich Originale, die vom Eigentümer
handschriftlich oder digital signiert sind. Mündliche Vereinbarungen
und Gewohnheitsrechte etc. gelten nicht als Beweismittel.
c. Der
Fordernde ist verpflichtet, die vorliegenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen seinen Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetzen
etc. bekannt zu geben und dafür Sorge zu tragen, dass sie auch
Beauftragen von Beauftragten bekannt gegeben werden.
d. Der
Fordernde haftet für alle Tätigkeiten seiner Beauftragten,
Mitarbeiter, Vorgesetzen und deren Beauftragten voll umfänglich nach
§ 823 BGB.
e. Der Fordernde ist verpflichtet, die in Rechnung
gestellten Gebühren für ungesetzliche Forderungen gemäss Ziffer 4
innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
f. Als
ungesetzliche Forderungen gelten dabei alle Forderungen, für die der
Fordernde oder seine Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetzen etc.
keine Rechtsgültigkeit nachweisen können.
g. Der Fordernde kommt
nach Ablauf der 14-Tage Frist ohne weitere Mahnung in Verzug und
unterwirft sich der sofortigen Zwangsvollstreckung.
3. Rechte und Pflichten des Eigentümers
a. Der
Eigentümer kann einzelne oder mehrere Gebührenpositionen zusammen
in Rechnung stellen.
b. Der Eigentümer ist berechtigt, dem
Fordernden alle Gebühren gemäss Ziff. 4 in Rechnung zu stellen, die
durch Ihn, seine Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetze etc. und deren
Beauftragte ausgelöst werden.
c. Der Zeitpunkt der
Rechnungsstellung ist beliebig. Die Ansprüche des Eigentümers, die
aus den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen resultieren,
verjähren nicht.
4. Gebühren
Die Gebühren sind in Gold- oder Silbermünzen zu bezahlen. Als Umrechnungskurs gilt der Kurs der jeweiligen Münze am Tag des Vertragsbeginns.
Eine
Kontaktaufnahme mit dem Eigentümer bezüglich einer ungesetzlichen
Forderung: 5.000.- €
Übermittlung einer ungesetzlichen
Forderung an den Eigentümer: 5.000.- €
Beauftragung eines
Dritten (Beauftragter) zur Einforderung einer ungesetzlichen
Forderung: 10.000.- e
Auslösen eines Mahnbescheids oder einer
Betreibung etc. für eine ungesetzliche Forderung 10.000.- € zzgl.
Forderungsbetrag
Beauftragung eines Gerichtsvollziehers oder eines
Inkasso Unternehmens etc. für eine ungesetzliche Forderung: 10.000.-
€ zzgl. Forderungsbetrag
Veranlassung oder Durchführung einer
Pfändung für eine ungesetzliche Forderung: 30.000.- € zzgl.
Pfändungsbetrag
In der Vergangenheit vom Fordernden, seinen
Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetzen, Kollegen, auch ehemaligen
etc. ungesetzlich eingezogenen Gelder: Eingezogener Betrag zzgl.10%
Zinsen
5. Beendigung des Vertragsverhältnisses
a. Zieht der
Fordernde verbindlich und unwiderruflich die betreffenden
ungesetzlichen Forderungen schriftlich zurück, und hat er seine
Beauftragten etc. entsprechend schriftlich informiert, hat der
Eigentümer nur noch Anspruch auf eine Abschlusszahlung.
b. Die
Abschlusszahlung ergibt sich gemäss Punkt 4 Pos. 7. Der Fordernde
liefert dazu eine vollständige Zusammenstellung aller erhaltenen
Zahlungen.
c. Der Eigentümer erstellt dazu eine entsprechende
Rechnung, die er ggf. durch weitere geleistete Zahlungen ergänzen
kann.
d. Der Vertrag endet an dem Tag, an dem der Fordernde die
Abschlusszahlung geleistet hat. Es gilt das Datum des
Zahlungseingangs beim Eigentümer.
6. Änderungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Der Eigentümer kann die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern. Die geänderten neuen Geschäftsbedingungen gelten jeweils rückwirkend ab Vertragsbeginn und ersetzen die alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Hochachtungsvoll
Unterschrift nur mit Vornamen
Vorname, Mann/Frau aus der Familie Xxxxxxx