Dipl.Ing. (FH) Dirk Brüggen, Systemdesigner

Fax und AB: 03222/1193395
eMail: brueggen-design@arcor.de
Webseite: www.brueggen-design.de.vu


Liebe Finanzverwaltung NRW,

am 07.02.2013 erhielten Sie ein Fax von mir. Der Faxempfang liegt mir vor! In diesem Fax teilte ich Ihnen mit, das Sie nicht für mich zuständig sind. Ich räumte Ihnen eine Frist von, schlagmich tot, 10 oder 14 Tagen oder so etwas ein, um Ihren Widerspruch in Form von einer gültigen, völkerrechtlichen Legitimation bei mir einzureichen. Diese Frist ließen Sie verstreichen und signalisierten somit das Sie mit meinem Fax einverstanden sind.
Somit bin ich legitimiert Ihnen Amtsanmaßung vorzuwerfen, da sich Ihre Tochter-Gesellschaften immernoch als Finanzamt ausgeben.

Um Ihnen die friedliche Möglichkeit zu geben mich endlich in Ruhe zu lassen, gebe ich Ihnen nun ein paar Fakten für Ihre gewohnte Gesetztes-Umgebung, die ich auch gerne bereit bin per eidesamtlicher Erklärung abzugeben:

-Ich habe keinen Wohnsistz in NRW. Eine Kopie des Abmeldungs-Formular kann gerne ausgehändigt werden.

-Ich bin im Ihren Sinne Kleinstunternehmer (in meinen Sinne habe ich mich privatisiert) und werde mich weiterhin beim Geldverdienen am Existensminimum bewegen. Mir bedeuten materielle Dinge einen Dreck!


Sie können mich nur per eMail oder kompatiblen Fax erreichen. Bitte versuchen Sie nicht mich unter meiner letzten Wohnsitz-Adresse anzuschreiben! Dort habe ich niemals gewohnt! Jeder Brief an diese Adresse wandert entweder zurück an den Absender oder in die Mülltonne.

Alle Ihre Firmen sind offen im Handelsregister eingetragen, sollten Sie also dennoch meinen mich belästigen zu müssen, gilt für Sie internationales Handelsrecht und Sie müssen meine AGBs anerkennen. Den Muster-Vordruck mit entsprechender Rechtsbelehrung, den ich Ihnen dann senden werde, finden Sie weiter unten.


Damit Auszüge nicht falsch gedeutet werden können, ordne ich hiermit an das diese Erklärung nur komplett wiedergegeben und verbreitet werden darf.
(c) 2013 Dirk Brüggen



vorname, Mann/Frau

aus der Familie xxxxxx

Mensch und Natürliche Person

entspr. § 1 des staatlichen BGB

Straße 100

[12345] Musterstadt

Tel.: 030 1234567

E-mail: xxxxxx@xxxxxx.xx


vorname – Straße 100 – 12345 Musterstadt


vorname familienname

c/o Finanzamt/GEZ/ Behörde


Straße 100

[12345] Musterstadt



Musterstadt, am Montag,

am sechsten Tag

des fünften Monats

im Jahre Zweitausenddreizehn

A K Z E P T A N Z

Ihr Schreiben,Bescheid, etc. vom xx.xx.xxxx Geschäftszeichen xxxxxxxx

Mein Geschäftszeichen: xxxxxxxxxx


Sehr geehrte/r Xxxxxxxxx,

ich habe Ihr oben benanntes Schreiben erhalten und nach rechtlicher Würdigung des Absenders und des Inhaltes als Angebot erkannt.


Dieses nehme ich hiermit unter folgenden Voraussetzungen an:


1. Sie erbringen mir Ihre amtliche Legitimation. Sie weisen darin in notariell beglaubigter Form nach, wofür, wie, wodurch und von wem Sie Rechte zur Vornahme hoheitlicher Handlungen übertragen bekommen haben.

Gleichzeitig weisen Sie in notarieller Form nach, auf welchen Staat Sie vereidigt worden sind.


2. Sie erbringen eine notarielle Beglaubigung der Gründungsurkunde der Bundesrepublik Deutschland.


3. Sie erbringen eine notarielle Beglaubigung der Gründungsurkunde des Bundeslandes Xxxxxxx.


Ich gebe Ihnen hiermit Gelegenheit dieses innerhalb einer angemessenen Frist von 72 Stunden ab Postzustellung zzgl. 2 Tagen Postlaufzeit unter Eid und unter unbeschränkter Haftung zu erbringen.


Sollte dies nicht erfolgen oder ziehen Sie Ihr Angebot nicht zurück, gehe ich davon aus, daß Sie selbst privat- und vertragsrechtlich und Ihre Behörde/Amt etc. nach Firmen- und Vertragsrecht als Unternehmen (Handelsrecht / UCC / HGB) handeln und arbeiten oder für solche im Auftrag handeln, da sie oder übergeordnete Entitäten in internationalen Verzeichnissen als solche und damit gewerblich gelistet sind. Vorsorglich verweise ich noch auf § 4 (6) KStG.


Nutzen Sie diese Frist nicht oder erbringen Sie nicht die geforderten Beweise und widerlegen letztere Tatsachen/Annahmen nicht rechtskräftig und / oder unvollständig oder nicht in dieser Frist, gilt dies sowohl


als Ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zu o.g. Tatsachen und Annahmen mit allen daraus abzuleitenden Konsequenzen,


als Ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zu einem privaten, kommerziellen Pfandrecht meinerseits Ihnen persönlich gegenüber (Haftung nach § 823 BGB) als auch Ihrer Behörde gegenüber in Höhe von insgesamt 1.000.000.- €,


als Ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zur Publikation dieser Notiz in einem von mir frei wählbaren internationalen Schuldnerverzeichnis, als Ihren unwiderruflichen und absoluten Verzicht auf jegliche rechtliche oder anderwärtige Mittel




Hochachtungsvoll


Unterschrift nur mit vornamen alles kleingeschrieben


vorname, Mann/Frau aus der Familie xxxxxxx





Vorname, Mann/Frau

aus der Familie Xxxxxxx

Mensch und Natürliche Person

entspr. § 1 des staatlichen BGB

Straße 100

[12345] Musterstadt

Tel.: 030 1234567

E-mail: xxxxxx@xxxxxx.xx


Vorname – Straße 100 – 12345 Musterstadt


Vorname Familienname

c/o Finanzamt/GEZ/ Behörde


Straße 100

[12345] Musterstadt


Musterstadt, am Montag,

am sechsten Tag

des fünften Monats

im Jahre Zweitausenddreizehn


Z U R Ü C K W E I S U N G

Mein Akten/Geschäftszeichen: xxxxxxxxxx


Sehr geehrte Frau /Herr …

Ich beziehe mich auf das oben genannte Schreiben und informiere Sie hiermit persönlich, dass es zu Ihrer Forderung keine gesetzliche Grundlage gibt und ich bitte Sie höflich, das Folgende zu beachten:
Unser Schöpfers hat uns alle gleichwertig als eigenverantwortliche, souveräne Wesen mit einem freien Willen erschaffen. Kein Mensch hat von unserem Schöpfer das Recht bekommen, einen anderen ohne seine Zustimmung zu beherrschen. Wir sind jeweils der alleinige gesetzliche Eigentümer unseres Seins. Das ist unser aller Geburtsrecht und wir stehen unserem Schöpfer gegenüber in der Pflicht, dieses Geburtsrecht jedem anderen zuzugestehen.
Ich habe zu keinem Zeitpunkt zugestimmt, uns ungesetzlichen Organisationen oder ungesetzlichen Forderungen zu unterwerfen. Dies galt in der Vergangenheit, dies gilt in der Gegenwart und dies gilt auch in Zukunft.
Ihre oben genannte Forderungen basieren letztlich auf dem Grundgesetz (GG). Weder meine Vorfahren noch ich haben das Grundgesetz (GG) und die darauf basierenden Gesetze legitimiert, noch haben wir uns jemals bewußt Organisationen unterworfen, die darauf basieren. Forderungen jeder Art abgeleitet aus dem GG sind ohne einen expliziten Vertrag zwischen uns und den jeweils Fordernden somit willkürlich, ungesetzlich und gegenstandslos. Wir lehnen jeden daraus abgeleiteten Anspruch ab.
Darüber hinaus ist das GG gemäss seinen eigenen Bestimmungen offenkundig sowieso ungesetzlich und die darauf basierenden Gesetze etc. sind nichtig:


Das Grundgesetz (GG) wurde mit dem Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure der britischen, französischen und amerikanischen Besatzungszone vom 12. Mai 1949 mit verschiedenen Vorbehalten genehmigt:
http://www.verfassungen.de/de/de45-49/grundgesetzgenehmigung49.htm
Es wurde am 23. Mai 1949 verkündet und gemäss seinem Art. 145 in der britischen, französischen und amerikanischen Besatzungszone in Kraft gesetzt:
http://www.documentarchiv.de/brd/1949/grundgesetz.html

GG Art. 146 hatte damals den folgenden Wortlaut:
Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Dieser Wortlaut enthält keine Einschränkungen darüber, wo und wie die betreffende Verfassung in Kraft treten muss.

Das Deutsche Volk hat sich nach Ende des 2. Weltkriegs in freier Selbstbestimmung seine Verfassung gegeben. Diese wurde vom Deutschen Volksrat unter Beteiligung des gesamten Deutschen Volkes erarbeitet, am 19. März 1949 beschlossen und vom Dritten Deutschen Volkskongreß am 30. Mai 1949 bestätigt. Durch Gesetz der Provisorischen Volkskammer vom 7. Oktober 1949 wurde diese Verfassung verkündet und in der sowjetischen Besatzungszone in Kraft gesetzt:
(
http://www.verfassungen.de/de/ddr/ddr49-i.htm )


Gemäss GG Art. 146 verlor damit das GG am 7. Oktober 1949 seine Gültigkeit. Es ist also die öffentlich dokumentierte Willenserklärung der Siegermächte des 2. Weltkriegs und des Deutschen Volks, dass das GG gesetzlich nicht anzuwenden ist. Gegenteilige gültige Willenserklärungen der Beteiligten liegen nicht vor.
Auf der Basis des GGs gibt es heute somit keine staatlich und gesetzlich legitimierten Einrichtungen oder „Ämter“ und die jeweiligen Mitarbeiter solcher „Ämter“ agieren mit voller persönlicher Haftung. Für die Mitarbeiter solcher „Ämter“ gibt es keine Amtshaftung, ebenso keine sogenannte Amtshilfe.

Ihr Unternehmen arbeitet im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland.

Es gibt keine Staatsangehörigen einer Bundesrepublik Deutschland. Insofern können Sie auch keine Legitimation nachweisen.

Sollten Sie diese vermeintlich dennoch haben oder Sie mir eine Staatsangehörigkeit einer Bundesrepublik Deutschland nachweisen können, bitte ich um Zusendung der Dokumente incl. einer notariell beglaubigten Kopie der Gründungsurkunde der Bundesrepublik Deutschland sowie des Bundeslandes.

Kann dieser Nachweis von Ihnen nicht innerhalb von 21 Tagen erbracht werden, zeigen Sie damit an, dass es zwischen den „Ämtern und Behörden“ und mir keine öffentlich-rechtliche Vertragsbasis, auf der sich eine gesetzliche und staatliche Forderung begründen ließe. Ebenso fehlt eine Vertragsbasis zwischen dem jeweiligen Mitarbeiter solcher „Ämter“ und uns.

Um diese Lücke zu schließen, legen wir für die künftige Zusammenarbeit zwischen Ihnen und uns die beigefügten allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu Grunde. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass diese AGS automatisch in Kraft treten, sobald der Fordernde oder ein Beauftragter, Mitarbeiter, Vorgesetze etc. des Fordernden Kontakt zum Eigentümer aufnimmt.

Alle Verträge, die eventuell versehentlich und unter Täuschung im Rechtsverkehrs Ihrerseits durch konkludentes Handeln meinerseits in der Vergangenheit zustande gekommen sind, z.B. Annahme von Steuernummern oder Akten- und Geschäftszeichen, werden hiermit ausdrücklich widerrufen und gekündigt. Ich mache vorsorglich BGB § 119 geltend.

AGBs:

1. Geltungsbereich, Inkrafttreten und Vertragsbeginn

a. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten weltweit.
b. Sie schliessen alle Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetze, etc. des Fordernden und deren Beauftragte ein.
c. Sie treten automatisch in Kraft, sobald der Fordernde oder ein Beauftragter, Mitarbeiter, Vorgesetze etc. des Fordernden Kontakt zum Eigentümer aufnimmt, Als Kontaktmittel gelten: Telefon, Brief, Fax, E-Mail, persönliche Besuche und persönliche Gespräche.
d. Mit der Kontaktaufnahme akzeptieren der Fordernde und seine Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetze etc. die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Einschränkung.
e. Der Vertrag gemäss den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen beginnt an dem Tag, an dem eines der Ereignisse gemäß Punkt c. eintritt.

2. Rechte und Pflichten des Fordernden

a. Der Fordernde und seine Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetze etc. handeln als Privatpersonen.
b. Der Fordernde und seine Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetzen etc. tragen die Beweislast, dass eine staatliche, gesetzliche Forderung bzw. ein rechtsgültiger Vertrag vorliegt, aus dem die jeweilige Forderung abgeleitet wird. Als Beweismittel gelten ausschliesslich Originale, die vom Eigentümer handschriftlich oder digital signiert sind. Mündliche Vereinbarungen und Gewohnheitsrechte etc. gelten nicht als Beweismittel.
c. Der Fordernde ist verpflichtet, die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen seinen Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetzen etc. bekannt zu geben und dafür Sorge zu tragen, dass sie auch Beauftragen von Beauftragten bekannt gegeben werden.
d. Der Fordernde haftet für alle Tätigkeiten seiner Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetzen und deren Beauftragten voll umfänglich nach § 823 BGB.
e. Der Fordernde ist verpflichtet, die in Rechnung gestellten Gebühren für ungesetzliche Forderungen gemäss Ziffer 4 innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
f. Als ungesetzliche Forderungen gelten dabei alle Forderungen, für die der Fordernde oder seine Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetzen etc. keine Rechtsgültigkeit nachweisen können.
g. Der Fordernde kommt nach Ablauf der 14-Tage Frist ohne weitere Mahnung in Verzug und unterwirft sich der sofortigen Zwangsvollstreckung.

3. Rechte und Pflichten des Eigentümers

a. Der Eigentümer kann einzelne oder mehrere Gebührenpositionen zusammen in Rechnung stellen.
b. Der Eigentümer ist berechtigt, dem Fordernden alle Gebühren gemäss Ziff. 4 in Rechnung zu stellen, die durch Ihn, seine Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetze etc. und deren Beauftragte ausgelöst werden.
c. Der Zeitpunkt der Rechnungsstellung ist beliebig. Die Ansprüche des Eigentümers, die aus den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen resultieren, verjähren nicht.

4. Gebühren

Die Gebühren sind in Gold- oder Silbermünzen zu bezahlen. Als Umrechnungskurs gilt der Kurs der jeweiligen Münze am Tag des Vertragsbeginns.

Eine Kontaktaufnahme mit dem Eigentümer bezüglich einer ungesetzlichen Forderung: 5.000.- €
Übermittlung einer ungesetzlichen Forderung an den Eigentümer: 5.000.- €
Beauftragung eines Dritten (Beauftragter) zur Einforderung einer ungesetzlichen Forderung: 10.000.- e
Auslösen eines Mahnbescheids oder einer Betreibung etc. für eine ungesetzliche Forderung 10.000.- € zzgl. Forderungsbetrag
Beauftragung eines Gerichtsvollziehers oder eines Inkasso Unternehmens etc. für eine ungesetzliche Forderung: 10.000.- € zzgl. Forderungsbetrag
Veranlassung oder Durchführung einer Pfändung für eine ungesetzliche Forderung: 30.000.- € zzgl. Pfändungsbetrag
In der Vergangenheit vom Fordernden, seinen Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetzen, Kollegen, auch ehemaligen etc. ungesetzlich eingezogenen Gelder: Eingezogener Betrag zzgl.10% Zinsen

5. Beendigung des Vertragsverhältnisses

a. Zieht der Fordernde verbindlich und unwiderruflich die betreffenden ungesetzlichen Forderungen schriftlich zurück, und hat er seine Beauftragten etc. entsprechend schriftlich informiert, hat der Eigentümer nur noch Anspruch auf eine Abschlusszahlung.
b. Die Abschlusszahlung ergibt sich gemäss Punkt 4 Pos. 7. Der Fordernde liefert dazu eine vollständige Zusammenstellung aller erhaltenen Zahlungen.
c. Der Eigentümer erstellt dazu eine entsprechende Rechnung, die er ggf. durch weitere geleistete Zahlungen ergänzen kann.
d. Der Vertrag endet an dem Tag, an dem der Fordernde die Abschlusszahlung geleistet hat. Es gilt das Datum des Zahlungseingangs beim Eigentümer.

6. Änderungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Der Eigentümer kann die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern. Die geänderten neuen Geschäftsbedingungen gelten jeweils rückwirkend ab Vertragsbeginn und ersetzen die alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Hochachtungsvoll


Unterschrift nur mit Vornamen

Vorname, Mann/Frau aus der Familie Xxxxxxx